07. Mär 2025,
Im Ausland verboten, in der Schweiz ein Standard. Die Angabe des Alters zu Beginn des Bewerbungsprozess. Ist das noch zeitgemäss oder schreckt es Bewerbende sogar ab?
Wir schreiben das Jahr 2025. Zeitungen und Fachmagazine sind voll von Berichten zum korrekten Umgang mit Menschen unterschiedlicher Religion, Neigungen aller Art und unterschiedlichem Geschlecht. Firmen meinen sich damit zu profilieren, dass man im Bewerbungsprozess ein drittes Geschlecht anwählen kann. Alles prima, alles toll. Aber warum um Himmels willen werden Bewerbende auch von renommierten Unternehmungen nach wie vor aufgefordert, beim Erfassen der persönlichen Daten das Geburtstagsdatum anzugeben – in einem eigenen Feld?
Was im Ausland längst verboten oder verpönt ist, wird in der ach so fortschrittlichen Schweiz noch immer vielerorts eingefordert. Geht’s noch?
Unsere Klienten und Klientinnen, im Speziellen die Gruppe 50+ und Expats stossen sich an dieser unzeitgemässen und diskriminierenden Praxis. Es wird als abschreckend empfunden: „die sortieren mich aufgrund des Alters sowieso aus“! Sollen wir als Coaches sagen „nein, dem ist sicher nicht so?“ Sicher nicht! Soll mir einer sagen, dass es kein entscheidender Parameter ist, um CVs bevor sie überhaupt gelesen wurden, auszusortieren. Vielleicht brauchen Sie die Information für etwas Positives, in der Wahrnehmung vieler kommt es aber ganz schräg rüber.
Es würde mich freuen, wenn wir in diesem Thema etwas fortschrittlicher wären, denn jeder wird im Verlauf der eigenen Karriere mal zur Gattung der 50+ gehören.
Also weg damit! Danke.
Markus Schluchter, Managing Partner bei Schluchter, Licci & Partner AG